VGH München: einstweiliger Rechtsschutz, fernstraßenrechtliche Planfeststellung für den Neubau einer Autobahnanschlussstelle, Planrechtfertigung, verkehrsmäßiges Aufschließungsbedürfnis, Abwägungsgebot, Ansatz von Reduktionsfaktoren für Luftreinhaltung aufgrund voraussichtlich zu erwartender steigender Verbreitung der Elektromobilität (verneint), Planfeststellungsbeschluss, Verkehrsplanung, Eigentumseingriff, Umweltbelange, Prognoseentscheidung, Sofortige Vollziehbarkeit
Beschluss vom 27.07.2026 – 8 AS 26.40019